US-Aufsichtsbehörden und Generalstaatsanwälte werfen Amazon vor, gegen Bundes- und Landeskartell- und Verbraucherschutzgesetze zu verstoßen.
Ein Bundesrichter sagte, die Federal Trade Commission könne mit ihrem Verfahren fortfahren wegweisende Kartellrechtsklage gegen Amazon. Allerdings bescherte er dem Unternehmen auch einen kleinen Sieg, indem er einige Ansprüche der in den Rechtsstreit verwickelten Staaten zurückwies.