In seinem Urteil schrieb das Gericht: „Das Schweizer Recht erwähnt nicht das Recht der Arbeitnehmer, auf die Toilette zu gehen, obwohl es sich hierbei um ein physiologisches Grundbedürfnis handelt.“
Ein Gericht in der Schweiz – wo Zeit für die berühmte Uhrenindustrie Geld ist – hat entschieden, dass ein Zifferblatthersteller berechtigt war, den Arbeitern zu sagen: Wenn Sie eine Toilettenpause brauchen, stechen Sie aus und nehmen Sie sich die Zeit, in der Sie sich Zeit nehmen.